Teilziele, 1. Arbeit
Wir fordern im Bereich der Ausbildungs- und Arbeitswelt:

1. Alle frei werdenden Positionen werden mit Lesben besetzt. Diese Maßnahme wird über die Dauer einer Generation (= 15 Jahre) durchgeführt.

2. Staatliche und wirtschaftliche Führungspositionen müssen grundsätzlich mit Lesben besetzt werden.

Begründung:

Für die Bildung einer lesbischen Gesellschaft ist es dringend erforderlich, dass die wirtschaftlichen und staatlichen Entscheidungsträger dieses Ziel aktiv fördern, was durch Lesben am besten geleistet werden kann. Es ist außerdem erforderlich, dass möglichst viele Lesben in Führungspositionen Modellfunktion ( Bandura, A. (1986). Social foundations of thought and action. Englewood Cliffs, Nj: Prentice Hall.) übernehmen, um weitere Lesben zu ermuntern in Führungspositionen aufzusteigen.

Konkrete Maßnahmen:
a) Ausbildung von Lesben in Führungsqualitäten
b) Aufbau von Selbstvertrauen und Selbstwirksamkeit von Lesben

3. Lesben werden bei der Ausbildung und der Arbeit in Handwerks- und Technikberufen bevorzugt berücksichtigt.

Begründung:

41,5 Prozent beträgt der Anteil von Frauen in allen Ausbildungsberufen. In den technischen Berufen ist ihre Anzahl jedoch sehr gering. Zwar sind die Zahlen in den letzten Jahren leicht gestiegen, aber sie sind weiterhin spürbar niedrig: 2006 absolvierten lediglich 3,5 Prozent weibliche Azubis eine Berufsausbildung im Elektrikbereich und 2,2 Prozent in den Metallberufen. (Amt für Statistik 2008), Hintergrund für Girl’s Day.

Konkrete Maßnahmen:

Die Handwerkskammer soll als Kontrollorgan dienen. Ihr sollen die Betriebe begründen, warum in diesem Jahr keine Lesbe eingestellt wurde. Installierung von Ansprechpartnern für lesbische Belange.


4. Ausbildung, Arbeit, sanitäre Anlagen

Fehlende Sanitäranlagen sind kein Grund, Lesben nicht anzustellen. Die Änderung der Rechtslage im Bereich Sanitär für die Betriebe wird sei 1983 nicht in Angriff genommen.
Nach § 6 Arbeitsstättenverordnung gilt:
Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen.
Ist die Errichtung eines zweiten Umkleide-, Wasch-, oder Toilettenraumes aus wirtschaftlichen oder baulichen Gründen nicht möglich oder zumutbar, reicht also ein gemeinsamer Raum aus.
Der Betrieb muss dann aber durch organisatorische Maßnahmen die Geschlechtertrennung sicherstellen.
Solche organisatorischen Maßnahmen sind:
§ Festlegung unterschiedlicher Benutzungszeiten der Räume für Männer und Frauen
§ Räume sind von innen abschließbar
§ Arbeitgeber sorgt für einwandfreie hygienische Verhältnisse nach der Benutzung durch jedes der beiden Geschlechter



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