Teilziel, 7. Bereich Recht
Jede dritte Frau wird gemäß der UNIFEM in ihrem Leben einmal vergewaltigt, geschlagen, zum Sex gezwungen oder auf andere Weise misshandelt. Häusliche Gewalt ist bei Frauen zwischen 16 und 44 Jahren weltweit die häufigste Ursache für Tod und schwere gesundheitliche Schäden, häufiger als Krebs, Malaria oder Verkehrsunfälle (AI, Schweizer Sektion, 2004). In der BRD wurden 2007 22.637 Frauen und 11.943 Mädchen nachweislich sexuell missbraucht. Zudem wurden in 2007 15.152 Frauen unter Gewaltanwendung getötet und weitere 7.268 noch vor der Tötung vergewaltigt (Polizeiliche Kriminalstatistik). Es ist daher zu fordern:

1. Das Wahlrecht wird geändert: Lesben haben die doppelte Stimme. Dieses Wahlrecht gilt für die Dauer einer Generation (= 15 Jahre).

2. Jegliche Art von Gewalt gegen Lesben (ökonomisch, körperlich, psychisch) wird strengstens bestraft.

3. Bei Vergewaltigung werden nur Richterinnen / Lesben eingesetzt.

4. Männer kommen nach der zweiten Vergewaltigung dauerhaft in Männerisolation.

5. Jede Art offen geäußerter oder tätlich umgesetzter Homophobie, ist unter Strafe zu stellen.

6. Lesbische Paare können straffrei jederzeit ihren Kinderwunsch erfüllen. Das Adoptionsrecht sollte vornehmlich Lesben ausgesprochen werden. Alle anderen Partnerschaften erhalten dann das Adoptionsrecht erst, wenn sich keine adoptionswilligen Lesben finden.

7. Alle Gesetze sollen auf die Umsetzung des Gleichbehandlungsgesetzes überprüft und angepasst werden.

8. Alle Arbeitsverträge, Tarifverträge und Verwaltungsvorschriften sollen bezüglich der Besoldung, Zusatzversorgung, Pensions- und Rentenansprüche in Bezug auf die Umsetzung des Gleichbehandlungsgesetzes überprüft und angepasst werden.




mindestens am 23.Mai 12  |  Permalink
8. März soll Feiertag werden!
Da der internationale Frauentag oft genug zur Nebensache erklärt wird und sich keine echten Veränderungen in unserer Gesellschaft erkennen lassen (neben alljährlich schönen neuen Broschüren zum Tage), fordere ich auf, an diesem Tag innezuhalten und diesen Tag zum staatlich verordneten Feiertag zu machen.
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