Freitag, 30. Dezember 2011
Teilziel, 3. Sexualität, Lebenspartnerschaften, Alter
1. Zur Zeit noch nicht lesbisch offen lebende Mädchen und Frauen müssen in jeder Lebensphase unterstützt und aktiv ermuntert werden lesbisch zu leben. Auf dem Weg zu einer lesbischen Gesellschaft sind viele Outings erforderlich.

Maßnahmen:

· Verankerung im Schulunterricht: folgende Fächer müssen aktualisiert werden, mit dem Ziel lesbische Themen zentral zu behandeln: Religion, Ethik, Sozialwissenschaften, Deutsch (Literatur), Biologie, Geschichte

· Ermöglichung einer angstfreien Entwicklung der sexuellen Identität und des Selbstwertgefühls und Verankerung von Maßnahmen im Jugendplan des Landes.

· Aufbau von Lesben-Frauen-Kneipen, Frauen-Lesben-Buchläden, Coming-Out-Kursen, Lesben-Mütter-Gruppen

· Unterstützung dieser Aufbauarbeit durch Medien und Presse

· Aufbau von lesbischen Jugendeinrichtungen, Jugendberatungsstellen und Jugendangeboten, damit junge Lesben nicht isoliert aufwachsen.

2. Die Zwangsmonogamie (Ehe), wie sie vor allem durch monotheistische Religionen normierend vorgeschrieben wird, ist abzuschaffen. Sexuelle Monogamie konnte bisher für keine Säugetier-Art nachgewiesen werden , weswegen sie auch aller Wahrscheinlichkeit nach beim Menschen nur über kulturelle Zwänge aufrechterhalten wird. Vgl. Ledford, H. (2008). Nature, 451(7179):617.
In Matriarchaten (z. B. Mosuo in China, Matriarchat mit 35.000 Menschen) ist die monogame Partnerschaft meist unbekannt.

Solange allerdings die Ehe rechtlich besteht, erhalten Lesben alle ehelichen Rechte wie heterosexuelle Menschen.

3. Flächendeckend sind Schutzräume für Lesben und Junglesben aufzubauen (Frauen- und Mädchenhäuser). Dort ist absolute Sicherheit zu gewährleisten. Die Finanzierung liegt in der Verantwortlichkeit des Bundes.

4. Die Integration von lesbischen Seniorinnen in die Gesellschaft gilt es zu fördern, als aktive und wichtige Maßnahme gegen Altersdiskriminierung und Isolation.

5. Förderung einer integrativen Wohn- und Betreuungsform für lesbische Frauen im Alter.

6. Förderung von altersgerechten Kulturstätten und Treffpunkten für Lesben im Alter.



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